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24. Juni 2026 8 Min. Lesezeit

Ablauf der Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG
Schriftlich, mündlich & praktisch erklärt

Die Waffensachkundeprüfung ist ein staatlich anerkannter Nachweis. Um bestmögliche Sicherheit zu gewährleisten, verlangen die Prüfer fundiertes Wissen. Wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie der Prüfungstag abläuft.

1. Der schriftliche Teil (Theorieprüfung)

Der schriftliche Test bildet das Fundament. Die Prüfungskommission zieht hierzu Fragen aus dem offiziellen Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes (BVA).

Fragenanzahl: Meist zwischen 60 und 80 Fragen.

Zeitlimit: In der Regel 60 bis 90 Minuten.

Format: Ein Mix aus Multiple-Choice-Fragen und Freitextfragen, bei denen Definitionen (z.B. Notwehr oder waffenrechtliche Begriffe) in eigenen Worten aufgeschrieben werden müssen.

Mindestpunktzahl: Du musst mindestens 50 % (in manchen Verbänden auch mehr) der Theoriepunkte erreichen, um zur Praxis zugelassen zu werden.

2. Der mündliche Teil

Die mündliche Befragung schließt sich oft direkt an den schriftlichen Teil an, wenn deine Leistung auf der Kippe stand oder wenn die Prüfer prüfen wollen, ob du das auswendig gelernte Wissen auch im Gespräch sicher anwenden kannst.

Hier werden gerne Fragen zum Notstands- und Notwehrrecht, zu Aufbewahrungspflichten (Waffenschrank-Klassen) oder zum Transport von Waffen gestellt.

3. Die praktische Handhabung (Waffentechnik)

Im praktischen Teil wird kontrolliert, ob du verschiedene Waffentypen (Pistolen, Revolver, Repetierbüchsen, Flinten) sicher bedienen kannst.

Sicherheitsüberprüfung

Sicherungszustand prüfen, Magazin entnehmen, Verschluss öffnen, Lauf kontrollieren.

Laden & Entladen

Korrektes Einführen von Pufferpatronen, Spannen und Entspannen der Waffe.

Störungsbeseitigung

Verhalten bei Zündversagern, Klemmern oder Hülsenklemmern simulieren.

4. Das Schießen (Schießprüfung)

Zum Abschluss geht es auf den Schießstand. Hier musst du nachweisen, dass du die Waffe im scharfen Schuss beherrschst.

Typische Anforderungen auf dem Schießstand:

  • Schießen mit Kurzwaffen (Pistole / Revolver) auf 15 oder 25 Meter.
  • Schießen mit Langwaffen (Büchse / Flinte) auf 50 oder 100 Meter.
  • Einhaltung aller Schießstandregeln und Befolgung der Kommandos der Standaufsicht.
  • Erreichen des erforderlichen Trefferbildes (z.B. mindestens 5 Treffer im Spiegel der Scheibe bei 10 Schuss).

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